Mitgliedschaft & Anteile

Geschäftsanteile

Jedes Mitglied leistet durch die Übernahme von Geschäftsanteilen einen Beitrag zum Eigenkapital seiner Genossenschaft. Die Anzahl und Höhe der Anteile ist nach den Bedürfnissen der Mitglieder bestimmt und wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Derzeit kostet ein Anteil 160 EUR. Beim Beitritt müssen drei Anteile erworben werden. Hinzu kommt ein Eintrittsgeld von 45 EUR. Das Wohnen in einer Genossenschaft ist nicht nur eine ansprechende Alternative zum Wohnen in einer Mietwohnung des freien Marktes, sondern auch zu Individualeigentum. Indem die Mitglieder gemeinsam mit anderen Mitgliedern selbstbestimmtes Wohnen verwirklichen, leben sie als Miteigentümer im gemeinschaftlichen Eigentum und verschaffen sich einen dauerhaften Vorteil. Die Kündigung einer Wohnung durch die Genossenschaft ist, vertragskonformes Verhalten vorausgesetzt, praktisch nicht möglich. Die Geschäftsanteile werden häufig fälschlicherweise als Kaution betrachtet. Das ist grundsätzlich falsch. Mit den gezahlten Anteilen ist das Mitglied Miteigentümer an seiner Genossenschaft, ähnlich wie ein Aktionär Miteigentümer einer AG ist.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt nach der Feststellung der Bilanz nach dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist.

Beispiel Kündigung:

Kündigung am 07.07.2020 zum 31.12.2021 (die Kündigungsfrist lt. Satzung beträgt 1 Jahr zum Ende des Geschäftsjahres). Tag des Ausscheidens aus der Genossenschaft ist somit der 31.12.2021. Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist nach der Feststellung der Bilanz für das Jahr 2021. In der Regel ist die Feststellung der Bilanz im Juni des Folgejahres, hier in unserem Fall also circa im Juni 2022. Eine Wohnungskündigung ist nicht gleichbedeutend mit einer Kündigung der Genossenschaftsanteile. Beide Vertragsverhältnisse müssen gesondert behandelt  und ggf gekündigt werden. Nähere Einzelheiten regelt die Satzung der Genossenschaft.

 

 


Was sind Genossenschaften?

Bereits seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schließen sich Menschen in Wohnungsbaugenossenschaften zusammen um gemeinsam ihre Wohnsituation zu verbessern. Durch den seit der Anfangszeit bestehenden Dreiklang von Sparen, Bauen und Wohnen entwickeln Mitglieder in ihren Genossenschaften gemeinsam mit von ihren Organen beauftragten bzw. angestellten Fachleuten aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bauwesen Lösungen, die auf ihre speziellen Wohn- und Lebensbedürfnisse zugeschnitten sind. Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist eine Institution, die ihre Mitglieder durch ihren Geschäftsbetrieb wirtschaftlich fördern will. Aus diesem Grund baut und erhält sie die Wohnungen, die von ihren Mitgliedern genutzt werden.